Kosten und Erstattung

Die Osteopathie

ist grundsätzlich eine Privatleistung.

Allerdings ist es möglich, nach Rechnungsbegleichung, bei Ihrer Krankenkasse die osteopathischen Leistungen erstatten oder bezuschussen zu lassen. Die Höhe und der Umfang der Bezuschussung sind abhängig von den Konditionen Ihrer Krankenkasse.

Bitte informieren Sie sich daher vorher bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit eine Erstattung oder Bezuschussung für Sie möglich ist. 
Eine aktuelle Übersicht hierzu finden Sie unter: 

Privatversicherungen übernehmen die Kosten meist ganz, oder zumindest teilweise. Bitte Informieren Sie sich auch hier vorher bei Ihrer Versicherung.

Bezuschussungen und Erstattungen

Dies sind die Voraussetzungen:
  1. Verordnung der osteopathischen Behandlung durch einen Arzt auf Rezept.
  2. Qualitätssicherung der Therapie durch Nachweis, dass der Leistungserbringer der Therapie Mitglied eines Berufsverbandes (z.B. der BAO) der Osteopathen ist,
  3. und/oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die ihn zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.

Die unter 2. und 3. genannten Kriterien werden von mir erfüllt. 

Das Rezept sollte Folgendes beinhalten:
  1. Name des Patienten
  2. Diagnose 
  3. Osteopathische Behandlung indiziert oder empfohlen
  4. Stempel und Unterschrift des Arztes

Preise

Die Kosten einer osteopathischen Behandlung betragen

60 Minuten - 99 Euro

und sind nach Behandlung zu entrichten. 

Meine Bezahlung errechnet sich aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).


In eigener Sache:
Bei Terminvereinbarungen wird für Sie explizit eine Zeit geblockt. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor Behandlungsbeginn behalte ich mir vor, Ihnen den ausgefallenen Termin trotzdem zu berechnen.
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